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Kooperationsprojekt „Virtuelles Krankenhaus NRW“ setzt auf elektronische Fallakte bei der Behandlung von Covid-19-Patienten

Ende März geschah etwas, dass man sich in Deutschland, das lange in Sachen Telemedizin hinterherhinkte, nicht hätte träumen lassen. Quasi von einem Tag auf den anderen ging das „Virtuelle Krankenhaus NRW“ live: Angesichts der erwarteten Zahl schwerkranker Patientinnen und Patienten mit akuter Covid-19-Infektion wurde der erste Usecase des „Virtuellen Krankenhauses NRW“ innerhalb kürzester Zeit umgesetzt. Der Grundgedanke der Initiative „Virtuelles Krankenhaus NRW“ besteht darin, Konsilanfragen – also die Einholung von Expertenunterstützung – bei hochspezialisierten Zentren in Universitätskliniken des bevölkerungsreichsten deutschen Bundeslands Nordrhein-Westfalen mit Methoden der Informations- und Kommunikationstechnologie zu ermöglichen. Genau dies ist nun erstmals in einem konkreten Anwendungsfall realisiert worden.
Intensivmediziner der Universitätskliniken Aachen und Münster übernahmen Konsiliaraufgaben für die Bereitstellung einer Expertise in der Versorgung von Covid-19-Patienten. Zu diesem Zweck wurde ein Online-Formular entwickelt und über das Portal des „Virtuellen Krankenhauses NRW“ bereitgestellt. Darüber können Kliniken einfach und schnell Daten zu Patienten eingeben, für die ein medizinischer Spezialist benötigt wird. Diese Daten werden dann in den beiden Universitätskliniken digital verarbeitet und bilden die Grundlage für Videokonferenzen, in denen die Patienten von den Intensivmedizinern begutachtet werden.
Für die begleitende Dokumentation und eine datenschutzrechtlich konforme Kommunikation wurde schnell die sogenannte elektronische Fallakte in Betracht gezogen. Der Einsatz einer solchen Akte begrenzt sich auf ein Behandlungsgeschehen, die Dauer auf den Zeitraum bis zum Abschluss dieser Behandlung.
Architektur der Elektronischen Fallakte
Vor rund fünf Jahren hat die RZV Rechenzentrum Volmarstein GmbH damit begonnen, für ihre Kunden eine datenschutzkonforme Plattform zur Unterstützung institutionsübergreifender Behandlungen zu entwickeln. Wegen der Konformität mit geltenden Datenschutzbestimmungen wurde beschlossen, ein Aktensystem auf Basis der EFA-Spezifikation 2.0 zu entwickeln. Hierzu nutzte das RZV-Entwicklerteam HealthShare und IRIS for Health von InterSystems und stellt eine standardkonforme EFA für diverse Produkte bereit. Für das Frontend arbeitete das RZV mit dem Fraunhofer Institut für Software- und Systemtechnik ISST zusammen.
Das Ergebnis: Innerhalb sehr kurzer Zeit konnten zahlreiche Kliniken den vom Bundesland Nordrhein-Westfalen finanzierten Zugang zur EFA einrichten und neben Videokonferenzen auch das Behandlungsgeschehen mit den elektronischen Fallakten begleiten – eine wertvolle Basis für künftige Usecases im Rahmen des „Virtuellen Krankenhauses NRW“.
Einen ausführlichen Artikel, verfasst von Markus Stein, RZV Rechenzentrum Volmarstein GmbH, finden Sie hier.
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